28.03.2024
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Bundesgesundheitsminister Spahn will eine auf zentralen Servern liegende 'elektronische Patientenakte' mit Zugriff sowohl über die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur als auch über das Internet. Diese 'elektronische Patientenakte' wird ausgerechnet von den Krankenkassen betrieben.

Der nun gesetzlich vorgesehene Zugang per Smartphone oder Tablet über das Internet bedeutet offene Schnittstellen in der Telematikinfrastruktur, welche aus Sicherheitsgründen als geschlossenes Netz geplant war. Damit vervielfältigt sich die Gefahr unbefugter Zugriffe auf die elektronischen Patientenakten.
Die übertragenen Daten auf den oft unzureichend gesicherten Mobilgeräten sind weiteren Gefahren ausgesetzt:
Zugriffe durch Schadsoftware, Staatstrojaner und persönliche Assistenten (wie z. B. Cortana oder Siri) der Internetkonzerne.

Spahn drückt auf die Tube

Er soll deutlich gemacht haben, dass er noch bis Jahresende erste Ergebnisse sehen wolle.
Sollte das nicht klappen und weitere Verzögerungen auftreten, würde sein Ministerium die Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte übernehmen, heißt es in einem Bericht.
Denn Spahn sieht schnellen Handlungsbedarf. Der Abgleich von Patientendaten zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen sowie der Aufbau der dafür notwendigen Telematik-Infrastruktur verzögerten sich bereits seit Jahren.

Hier werden offentsichtlich weitere elektronische Potemkinsche Dörfer gebaut.

Ein System mit keinerlei Nutzen für Ärzte, denn:

Bislang gibt es keinerlei Zugangstechnik für Krankenhäuser und Apotheken und diese werden auch nicht mit Zwangsgeldern bedroht.
Liegt das etwa an einer wesentlich besseren Interessenvertretung dieser Gruppen?
Die Überpüfung des Versicherungsstatus wird so "allein den Ärzten auferlegt" und diese müssen dann auch für Schäden durch nicht Versicherte aufkommen.

 


Bislang können ca 20% der Ärzte mehr schlecht als Recht diesen Versicherten Stammdaten abgleiche machen.
Von Diesen 20% berichten 48% von massiven Problemen selbst bei dieser sehr einfachen Aufgabe.
Als Ursache für dieses Versagen wird meistens die veraltete, viel zu umständliche und dadurch fehleranfällige Technik der Telematik ausgemacht.
Und welchen Nutzen soll etwas haben, an dem mindestens 2 der 4 Akteure im Gesundheitswesen überhaupt nicht  teilnehmen können?

Bislang gibt es nach wie vor keine 3 Zugelassenen Hersteller für den Konnektor und anderer Zugangstechnik.

Nun sollen Ärzte bis zum 31.12.2018 die TI bestellen um dem Zwangsgeld zu entgehen.
Die Bestellung hatte bislang keinerlei Auswirkung auf irgend etwas.
Lediglich der erfolgreiche sogenannte Stammdatenabgleich konnte belegen, dass sie nicht das Zwangsgeld zahlen und ab wann Sie eine Förderung bekommen.
Politiker und Industrie sind sehr erfinderisch wenn es um neue Ausnahmeregeln und Gesetze zur Erpressung der Ärzte geht.
Diesen Erfindungsreichtum sollten Sie lieber in zeitgemäße Technik stecken.

Die TI ist nach wie vor stark fehlerbehaftet und unserer Ansicht nach unzuverlässig/funktionsunfähig.
Erst vor kurzem fiel sie mal wieder bundesweit wegen eines vermeidbaren Fehler im DNS aus.
Ursache war ein abgelaufenenes Zertifikat, welches schon seit dem
01.01.2017 neu zu Verfügung stand.

Mit einer Bestellung gehen Sie, unserer Auffassung nach, lediglich eine rechtliche Verpflichtung gegenüber den Herstellern ein, nicht aber gegenüber der GEMATIK oder anderen Entscheidern der TI.

Dies könnte rechtlich zu einer Abnahme völlig unsinniger Technik und Dienstleistungen verpflichten.

Wir schlagen Herrn Spahn folgendes vor:
1. Enwickelt erst einmal eine zeitgemäße Technik, mit der alle Akteure, wirklich alle, zuverlässig und sicher vernetzt sind.

2. Begrenzt die Gültigkeit des Versicherungsstatus auf der eGK auf z.B. eine Woche.

Denn allein dieser Status auf der Karte wird durch die Ärzte mittels ihres PVS in der aktuellen TI überprüft.

Jede Kasse verpflichtet sich für diese Gültigkeitsdauer des Versichertenstatus auf der Karte alle anfallenden
Kosten zu übernehmen.

Danach sollte der Eigentümer der Karte seinen Versichertenstatus an einem öffenlich zugänglichem Gerät oder auf anderem Wege selber erneut verfizieren.

Ohne gültigen Versichertenstatus keine Behandlung auf Kosten der Kassen und auch nicht auf Kosten der Ärzte.

Auf diese Weise spart man sich zuverlässig den unsinnigen Stammdatenabgleich und verantwortlich sind die möglichen Verursacher.
Damit wäre die derzeit einzige Funktion der Telematik-Infrastruktur durch einfachste Weise überflüssig.


Praxisärzte klagen erneut über elektronische Gesundheitskarte

8 Missverständnisse zur Telematik-Infrastruktur (TI)

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