28.03.2024
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Sehr geehrte Mitglieder,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

durch das "Corona - Hick-Hack" darf es nicht geschehen, dass Sie wichtige Themen aus den Augen verlieren.

Erinnerung an die Einlegung eines fristgerechten Widerspruch für das 1. Q. 2020 gegen die TI-Anbindungspflicht und den damit verbundenen Strafzahlungen.

Für den Widerspruch haben wir Ihnen wieder eine Vorlage erstellt, die unter dem folgenden Link
barrierefrei downloadbar ist:


Das Lesen des Widerspruchs lohnt sich auch für Praxen die bereits an die TI  angeschlossen sind.
Entgegen des "Safty First"  Beitrages der KVN aus dem letzten Niedersächsischen Ärzteblattes 04/2020

Link: http://www.haeverlag.de/nae/0420_heft.pdf#page=52

Wird in dem Widerspruch auf gravierende TI-Sicherheits Lecks hingewiesen. Oder wußten Sie,
  • dass die Realisierung des KVN Citrix VPN im sensiblelen Bereich mit einer öffentliche IP erfolgt?
  • dass diese IP  derzeit einem  Server in Russland zugewiesen ist?
  • dass ausschließlich der TI-VPN-Provider entscheidet was aus Ihrer Praxis raus UND auch rein geht?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Lorenz
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